So wie in Parkentin, gab es auch in Bartenshagen eine Änderung bei der Zählung der Höfe. Zunächst wurden die beiden Waldarbeiterkaten nicht mitgezählt. Erst bei der Neueinteilung der Äcker wurden sie Hof I und Hof II und der Hamannsche Hof Hof III (vorher Hof I). Die Familiennamen waren hier Sasse (1552, 1766), Schulze Havemann (1748, 1655, 1812), Hamann (1836), Stuhr (1972).
Bei dem Raubzug der Rostocker gegen die Doberaner Klosterdörfer 1312 war in Bartenshagen weit mehr zu holen als in Parkentin. Es wurden bei der Aufzählung der 17 Geschädigten im ganzen 19 Pferde, 109 Kühe, 206 Schafe, 59 Schweine und 474 Mark geraubt. Deshalb forderte das Kloster Doberan dafür von den Rostockern Schadensersatz. In Parkentin waren es bei 13 Geschädigten 5 Pferde, 12 Kühe, 21 Schafe und 34 Mark, 52 Solidi, außerdem 4 Lanzen und 4x Werkzeug. Nachzulesen im Mecklenburgischen Urkundenbuch Nr.V/3520. Die Namen der Geschädigten waren: Petrus, Henricus, Vicko, Johannes, Gheroldus, Christina, Fredericus, Glashagen, Gertrud, Henning, Herman, Jakob und Wolpertus, also Vornamen. Einige Namen kommen 2 oder 3x vor. Familiennamen haben wir nur sehr wenige: Nijkolay, Gartmarie und Westual. 1 Beruf: Molendinarivs = Müller.
1669 finden wir von oben angefangen Jürrieß, Martenß, Beese, Waacke, Pentzihn, Pohlemann, Sengebusch (Müller), Bartemb, Krulle, Kröger, Schröder, Habermann, Becker, Dalchow, Jürrieß, Saße, Wiese, Dassow, Fincke und 2 Hirtenfamilien ohne Namensnennung. 1704 sind es: Hafemann, Jürries, Saße, Makat, Barten, Bredefelt, Stur, Tremp. Reincke, Hagemeister (vorher wüste Stelle), Schwarck, Schult. Cossaten: Finck, Sasse. Die vielen Namen von 1669 lassen vermuten, dass es in den 2007 noch bestehenden Lücken ebenfalls noch Bauernstellen gegeben hat.
Auf dem Hof III sind nicht nur alte Dokumente sorgfältig aufbewahrt worden, z.B. von der Entlassung aus der Leibeigenschaft 1815, sondern auch alte Gebäude, so die letzte Torscheune von Bartenshagen, wenn auch an einem Giebel verkürzt und jetzt mit flachem Dach. Auch die Scheune daneben stammt noch aus der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts, wie wahrscheinlich auch das Durchfahrtshaus. Das auf dem Titelbild dargestellte Teil eines Stadtwagens ist alt sowie auch das Bierlechel, das man mit Dünnbier gefüllt unter dem Ackerwagen hängend mit auf den Acker nahm! Dünnbier durfte früher jeder Bauer für den eigenen Gebrauch brauen, Starkbier war nur den Krügern erlaubt herzustellen und zu verkaufen. So sind in den alten Bauernhöfen gerade in Bartenshagen noch kulturgeschichtliche Gebäude und Gegenstände erhalten
H.Sauder, Originalartikel „Parkentiner Nachrichten“, August 2007