Nachdem der Hausmann Steffen Susemiel zu Elmenhorst wegen schlechter Wirthschaft seines Gehöftes ohnlängst hat ersetzet werden müssen : so hat sich bey der Aufnahme des Inventarii ein solcher Abgang gefunden, daß aus der Hospital-Casse ein merklicher Zuschuß zur Entrichtung des neuen Wirths hat geleistet werden müssen. Es ist daher von selbst zu ermessen, daß zur Befriedigung der Susemielschen Gläubiger nichts vorgefunden worden. Um indessen die Schuldenlast des abgesetzen Susemiel vollständig zu erfahren, und seinen Gläubigern Gelegenheit zu geben, sich von den schlechten Vermögensumständen ihres Schuldeners zu überzeugen : so ist der 9.Octob. zum Liquidations-Termin anberahmet, und werden dazu all diejenigen, welche, es sey aus welchem Grunde es wolle, irgend eine Ansprache an den vormaligen Hausmann, und jetzigen Einlieger Steffen Susemiel zu Elmenhorst, zu haben glauben, unter dem Nachtheil der Präclusion vorgeladen, am vorbestimmten Tage Vormittags 10 Uhr auf der Mesterey zum St.Georg hieselbst zu erscheinen, und ihre Forderungen anzugeben, auch sich zugleich aus dem augenommenen Inventario zu überzeugen, daß zu ihrer Befriedigung nichts vorhanden ist, damit sie eines Kostenaufwandes überhoben seyn können. Decretum im Hospitalgericht zum St.Georg zu Rostock den 25.August 1790. Verordnete Vorstehere des Hospitals zum St.Georg
Rostocker Nachrichten und Anzeigen, 76.Stück, Sept. 1790