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Zum Tode von Catharine Krempien verh. Rütgardt

Den 19ten Junius hat Claus Rütgardt in Großen-Klein seine Ehefrau, welche vier Wochen nach der Entbindung gestorben, begraben laßen.
Es graßierte damahls hieselbst die Vieh-Seuche und Großen-Klein war noch frey. Diese Leute durften also hier nicht her kommen weder zur Kirche noch sonsten und unsere Leute auch nicht dorthin. Von der Obrigkeit war die Order gegeben daß die Großen-Kleinschen Leute die Leiche bis ans Kreuz bei der alten Warnau bringen und von den Warnemündern alsdann abgehohlet und zu Grabe gebracht werden sollte. Aber die Warnemünder weigerten sich theils weil sie sich dazu nicht verkunden hielten, obsgelich von ihrer Obrigkeit befohlen war theils weil die Frau wie man sagte, am Flekfieber gestorben und die übrigen im Hause auch daran krank liegen solten. Sie schickten daher etliche Ältesten nach Rostock, welche dann keine freundliche Antwort erhalten, sondern diese, daß sie die Leiche bey Strafe der Execution begraben solten. Nun geschähe es und zwar des morgens um 8 Uhr. Sie hohlten die Leiche vom Kreuz, legten sie an der Tränke beym Kirchhofe aus und trugen sie so gleich ins Grab. Die Glocken wurden geläutet aber von der Schule auhs gesungen und von niemanden die Leiche begleitet. Es konte der Umstände wegen auch nicht anders seyn.

Quelle: Kirchenbuch Warnemünde

Rostocker Losbriefe von 1640 bis 1675

Im Stadtarchiv Rostock befinden sich alle erhaltenen Dokumente der Kämmereien und Hospitäler der Stadt. Darunter auch Losbriefe und Überlassungscheine von Untertanen sprich Leibeigenen, die durch Heirat oder Loskauf ihren Wohnort wechseln und dabei das Amts- bzw Hospitalgebiet verlassen wollten. Wollte zum Beispiel ein Untertan aus Diedrichshagen (Hospital St.Georg) eine Untertanin aus Groß Klein (Hospital zum Heiligen Geist) heiraten, so musste er ein Brief an das Hospital zum Heiligen Geist verfassen und um Überlassung seiner zukünftigen Frau aus den Diensten des Hospitals bitten. In der Regel wurde die Frau durch Zahlung einer Gebühr dem neuen Dienstherrn überlassen. Weitere Varianten für solch einen Losbrief sind Loskäufe, bei dem der Bittsteller sich vom Dienstherrn freikauft, zum Beispiel um einem Handwerk in der Stadt nachzugehen oder auch um das Land zu verlassen, oder es kommt vor, dass ein Dorfschulz um die Ausweisung eines Diebes bittet.

Für Familienforscher stellen diese Briefe eine wertvolle Hilfe dar, um einige Verbindungen herzustellen und Herkunftsorte zu finden. Zwar variiert der Inhalt der Briefe teilweise, Name und Herkunft einer Person sind allerdings in der Regel angegeben, zumeist gibt es auch Zusatzinformationen wie Familienstand, Vater und Beruf. Man kann somit die manchmal dürftigen Informationen in den frühen Kopulationsregistern erweitern.

Die Briefe sind im Archiv in mehreren Akten unter dem Bestand 1.1.10. und den laufenden Nummern 4708 bis 4720 zu finden. Der Bestand umfasst die Jahre 1640 bis zum Ende der Leibeigenschaft ungefähr 1819. Einige der Einträge sind im Folgenden gekürzt aufgelistet.
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Das Ungeheuer von Warnemünde

Anno 1738, den 30ten April, hat sich allhier folgendes zugetragen: Unter dem Vieh, welches auf der Weyde gegangen findet sich ein Monstrum ein, von Größe wie ein jährig Kalb, gantz schwartz, einen Menschen Kopf habend, welchen es hoch empor getragen, hinten breit und rund wie ein Kluthahn, ohne Schwantz. Das Vieh ist mit entsetzlichen Brüllen zusammen geloffen, hat mit den Hörnern in die Erde gebrochen, die Füße über den Kopf geleget und sich sonst gräulich gebäerdet. Auf den Sohn des Hirten, einen Knaben von 14 Jahren ist es zugestürmet, daß er sich auf die Brücke, worüber man nach Großen Klein gehet, retririren müßen. Er selbst der Hirte Jochim Niebuur hat sich salviren müßen. Solches hat gewäret von 8 Uhr frühe bis 9 Uhr, da sich das Ungeheuer verlohren, in dem die Warnemünder zugelassen das Vieh zu Hause zu haben.

Quelle: Kirchbuch Warnemünde