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Parkentin Hof I

Hof I war in Parkentin der erste Hof, wenn man von Doberan kommend in das Dorf herein kam. Deshalb war dieser Hof durch die Jahrhunderte Poststation, hier konnte der Postillion das letzte Mal vor Rostock die Pferde wechseln. Während dessen konnten die Reisenden einen Imbiß einnehmen und sich die Beine vertreten.
1557/58 wird als Bauer Hans Engelbrecht auf dieser Stelle genannt. 1622 gibt es in Parkentin zwei Krüger, der eine Krug müsste dieser gewesen sein. Als Namen werden im Mecklenburgischen-Landeshauptarchiv zunächst Chim Starcke, dann Hans Starcke genannt, 1704 gehört der Hof I wahrscheinlich zu den halben Höfen, Jochim Starak wird als Halbhüfner und Krüger bezeichnet. 1717 heiratet Claus Brügge Margarete Havemann (Jahrmann). Weil ihre Mutter die Amme einer Prinzessin war, brauchen Claus Brügge und seine Frau bis an ihr Lebensende nur 10 Reichstaler jährlich als Pacht an den Althöfer Pächter zahlen, der Vorgänger hatte 20 Rtl. zu zahlen. So wurde es dem Amtsmann Eck mitgeteilt. (DA Doberan Nr.3528/3529)
Der Viehbestand betrug zur Zeit der Übergabe auf Hof I (1717):

1. an Pferden
1 16jährige Fuchsstute mit Füllen
1 4jährige Stute
1 3jähriger Schimmel-Wallach
1 2jährige Stute
1 1jährige Fülle
2. an Ochsen und Stieren
1 9jähriger schwarz bunter
1 8jähriger gelber
1 4jähriger gelber Stier
3. an Kühen und Kälber
3 mitteljährige Kühe
4 3jährige Kühe
2 1jährige Kälber
4. an Schaafen
4 Hammel
5 Schaafe, davon 2 mit Lämmern
5. an Schweinen
1 Sau und 1 Nabelborg
6. an Fehdervieh
6 alte Gänse nebst einen Ganter mit 28 Junge
20 Hühner und 1 Hahn
2 Glucken mit Küken
3 Enden mit großen Töppeln
Parkentin, den 16.Juni 1727
gez. Abraham

Der Name Brügge erlischt 1773. Zunächst hatte Hans Hafemann Dorothea Brügge 1753 geheiratet, dann taucht der Name Christoph Johann Adolph Vullert auf, seit 1783 schon in Parkentin ansässig. Er heiratet Maria Brügge. Als diese stirbt heiratet er 1793 Maria Abraham. 1815 gibt es eine Witwe Vullert, 1826 finden wir Johann Jochim Vullert, wahrscheinlich der noch unmündige Sohn der Witwe. Ein Bauer musste 27 Jahre alt sein, wenn er den Hof übernehmen und heiraten wollte. 1861 übernimmt sein Sohn Johann Joachim Heinrich Vullert die Stelle, 1908 heiratet Heinrich Westendorf Ida Vullert. Nachfolger ist 1948 Fritz Westendorf, 1953 Frau Klüß geb. Westendorf, z.Zt. eine Erbengemeinschaft. So wechselten die Familiennamen im Laufe der Jahrhunderte etliche Male. Die Namensverzeichnisse haben leider oft Lücken.
Die Poststation ging bereits 1848 ein als die neue Chaussee (B 105) fertig geworden war.

Quelle: Hanna Sauder

Der Heiratshandel

Schon seit dem Mittelalter teilte man die Bewohner Mecklenburgs in Freie und Unfreie ein. Es gab ein Gesetz, das besagte, dass im Falle einer Heirat immer der Frei in die Unfreiheit (Leibeigenschaft) gehen musste und zwar freiwillig.

So geschah es auch 1694, als die Frau des Bauern Jochim Kröger gestorben war. Der Witwer saß nun mit seinem kleinen Sohn allein da und hielt deshalb Ausschau nach einer anderen Frau. Immer wenn er in Doberan zu tun hatte, kehrte er beim dortigen Landkrüger ein. Ihm gefiel die Trine Liese Holsten sehr, die dort die Gäste bediente. Wenn gerade mal nicht so viel Kundschaft dort saß, kamen sie auch mal ins Gespräch.

Jochim Kröger war ein Leibeigener, das gestand er ihr. Trine Liese war dagegen eine Freie und musste es sich erst einmal überlegen, ob sie wirklich ihre Freiheit aufgeben wollte. Damals musste jede Hochzeit vom herzoglichen Amt in Doberan genehmigt werden. Trine Liese hatte vermutlich einen Bruder oder anderen Verwandten beim Doberaner Amt, der ihr einen Hinweis gab, dass sie trotzdem noch das Bestmöglichste für ihre Familie herausschlagen konnte. Als sie nun ihre schriftliche Heiratsgenehmigung vom Amt abholen wollte, handelte sie mit den Beamten folgendes aus: „… daß wan in Ihrer bevorstehenden Ehe Sie von Gott mit Kindern gesegnet werden möchte, Eines von denselben ein Handwerk erlernen vom Ambte Consens erhalten solle, doch daß eß demnach ein Untertan des Ambteß sey und bleibe. Und der Mutter gehabte Freiheit sich im geringsten nicht anmaßen oder darauf beziehen soll.“ – Das Handwerk beanspruchten die Rostocker Gilden damals für sich allein und hatten es 1748 auf dem Lande verboten! Ob Trine Liese von diesem Recht Gebrauch machen konnte, ist fraglich. Es gab lediglich einen Weber in dieser Zeit, auf jeden Fall einen Dorfschulzen namens Kröger Ende des 18.Jahrhunderts. Im MLHA Schwerin wird von ähnlichen Fällen mehrfach berichtet, den hier geschilderten findet man im Domanialamt Doberan Nr.2347 des Mecklenburgischen Landeshauptarchiv.

H.Sauder

Bartenshagen Hof VI

Unter den 17 Geschädigten von 1312 wird als 6. der Müller (Molendinarius) genannt. Er verlor 3 Pferde, 2 Kühe, 18 Schafe und 30 Mark. Zwischen 1304 und 1419 verpachtete das Doberaner Kloster die Abgaben der Bartenshäger Wassermühle zunächst an das Ribnitzer Klarissenkloster, danach an die Güstrower Domschule, an die dänische Königin Margarethe und 1419 an das Kloster Dobbertin. 1386 war der Pächter oder sogar besitzer dieser Mühle der Ritter Heinrich von Bülow, 1419 Joachim von Bülow.

Müller in BartenshagenEine Mühle hatte immer ein gesichertes Einkommen, denn ihr wurden eine bestimmte Anzahl Mahlgäste zugewiesen. Diesen Mahlzwang gab es noch bis zur Einführung der Gewerbefreiheit 1868. Durch diesen Zwang hatten die Müller stets ein gesichertes Einkommen. Man bezeichnete sie deshalb auch als „Pensionarius“. Dass der Familienname Müller heute noch so häufig vorkommt, hat seine Ursache in der gesicherten Existenz dieses Berufs in den vielen Jahrhunderten! Müller waren keine Leibeigenen sondern „freie“ Leute.

1669 finden wir den 58-jährigen Ernst Sengbusch in Bartenshagen, ob als Müller oder Bauer, ist nicht bekannt. Er hatte 6 Kinder im Alter von 5-14 Jahren, er saß auf dem 6.Hof. Vor 1651 gibt es die Namen Saße, Wiese, Dassow auf dieser Stelle, danach Krull, Bartemb, Lobzin, Peter Saß 1729, Hinrich Makate 1752, Johann Reinke 1839, 1855, Joachim Reincke 1917, Franz Reincke 1940. Die Jahreszahlen beziehen sich auf Haus- und Hofbriefe, Erwähnungen in Unterlagen des Mecklenburgischen Landeshauptarchivs (MLHA) und alten Kirchenbüchern des Kirchbuchamtes Schwerin. In den Untertanenverzeichnissen sind „freie“ Leute nicht immer aufgeführt, jedoch bei Volkszählungen und Heiratsregistern. So finden wird den Namen Senegbusch 1704: Hanß S., 46 Jahre, Pensionarius, Ehefrau Marie S. geb. Galenbachs, 32 J., Kinder: Valentin 9 J., Ernst 7J., Christine Dorthie 1 Jahr alt. 1718 heiratet Hinrich Valentin Sengebusch Anna Margaretha Beckmann. 1735 heiratet Jost Hinrich Beensen, Dragoner der Companie des Obristen von Bülow, Wender (Wendula?) Sengebusch, alle wohnhaft in Bartenshagen. 1745 gibt es die Witwe von Hanß Evers – Dorthie geb. Sengebusch (s.o.), außerdem ihre Tochter Gret Evers, 21 J. Einem der Sengebuschs gehörte zeitweilig auch die Neuhöfer Wassermühle, sowie die Bockwindmühle am Walkmüller Holz, die er 1740 an den Windmüller Schulz verpachtet hatte. Im 19.Jh. saß in Althof ein Sengebusch auf der Wassermühle. Die Stahlwuelle des Moorbades entdeckte Herr Sengebusch am 27.09.1895 auf seiner Wiese. Er wird als „seit 42 Jahren in Althof ansässiger Mühlenbesitzer“ bezeichnet.

Bartenshäger Walkmühle um 1710Im 19.Jahrhundert hatte man – aus welchem Grund auch immer – eine Anzahl der Unterlagen des MLHA nach Göttingen verlagert. Von dort bekam ich die Karte von 1710, d.h. von vor der 1. genaueren Landvermessung. Hier ist in Bartenshagen eine Walkmühle angegeben. Sie diente zum Verfestigen von handgewebten Stoffen. Sicher konnte man die Mühlen auch umrüsten zum Kornmahlen u.a.

H.Sauder, Originalartikel „Parkentiner Nachrichten“, November 2007