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Rostocker Losbriefe von 1640 bis 1675

Im Stadtarchiv Rostock befinden sich alle erhaltenen Dokumente der Kämmereien und Hospitäler der Stadt. Darunter auch Losbriefe und Überlassungscheine von Untertanen sprich Leibeigenen, die durch Heirat oder Loskauf ihren Wohnort wechseln und dabei das Amts- bzw Hospitalgebiet verlassen wollten. Wollte zum Beispiel ein Untertan aus Diedrichshagen (Hospital St.Georg) eine Untertanin aus Groß Klein (Hospital zum Heiligen Geist) heiraten, so musste er ein Brief an das Hospital zum Heiligen Geist verfassen und um Überlassung seiner zukünftigen Frau aus den Diensten des Hospitals bitten. In der Regel wurde die Frau durch Zahlung einer Gebühr dem neuen Dienstherrn überlassen. Weitere Varianten für solch einen Losbrief sind Loskäufe, bei dem der Bittsteller sich vom Dienstherrn freikauft, zum Beispiel um einem Handwerk in der Stadt nachzugehen oder auch um das Land zu verlassen, oder es kommt vor, dass ein Dorfschulz um die Ausweisung eines Diebes bittet.

Für Familienforscher stellen diese Briefe eine wertvolle Hilfe dar, um einige Verbindungen herzustellen und Herkunftsorte zu finden. Zwar variiert der Inhalt der Briefe teilweise, Name und Herkunft einer Person sind allerdings in der Regel angegeben, zumeist gibt es auch Zusatzinformationen wie Familienstand, Vater und Beruf. Man kann somit die manchmal dürftigen Informationen in den frühen Kopulationsregistern erweitern.

Die Briefe sind im Archiv in mehreren Akten unter dem Bestand 1.1.10. und den laufenden Nummern 4708 bis 4720 zu finden. Der Bestand umfasst die Jahre 1640 bis zum Ende der Leibeigenschaft ungefähr 1819. Einige der Einträge sind im Folgenden gekürzt aufgelistet.
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Bartenshagen Hof XI

1312 saß auf Hof XI wahrscheinlich Hermann Westphal. Er verlor durch den Raubzug der Rostocker 1 Pferd, 3 Kühe, 16 Schafe und 17 Mark. 1651 wird hier Baltzer Krull genannt, der 1663 verarmte. Es folgt Heinrich Beese, 1674 schon verstorben. Seine Witwe heiratet 1675 Hans Stoisloff, der 1676 an der Pest stirbt, ebenfalls seine Frau und 3 Kinder. Es folgt 1676 Jochim Beese, 1713 Ernst Beese, ihm folgt 1729 sein Schwager Jochim Reincke, 1758 Jochim Jürß, dieser hatte 8 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 4 Kühe, 6 Jungrinder, 8 Ferkel, 10 Schafe und 3 Lämmer. Die Anzahl der Zugtiere war damals so hoch, weil die Bauern Äcker des Doberaner Kammerhofs mitbestellen mußten (Hofdienstzeit).
1787 folgt Peter Jürß, der Hofdienst war inzwischen aufgehoben. 1815 wurde in Bartenshagen die Leibeigenschaft aufgehoben. Zu den jetzt „freien“ Bauern gehört 1824 Hans Joachim Jürß. 1862 gibt es hier Joachim Jürß, 1876 Hans Joachim Peter, 1906 verstorben, als Erbpächter. Dann folgt der erste Heinrich Jürß, der Jahre hindurch Dorfschulze war. Danach übernimmt 1952 den Hof der Vater des jetzigen Albrecht Jürß.

Durch eine Befragung des Niederdeutschen Beobachters von 1938 erfahren wir, dass die Vorfahren dieser Bauernfamilie nach Aufhebung des Hofdienstes 1778 und der Leibeigenschaft 1815 begannen Segelschiffe Rostocker Kaufleute jeweils für mehrere Wochen Fahrt mit Proviant auszurüsten. Kam das Schiff dann mit guter Fracht und unversehrt in den Heimathafen zurück, so erhielt der Bauer, der die Ausrüstung besorgt hatte, ein gut Teil von dem Gewinn. Wahrscheinlich haben die anderen Bartenshäger Bauern ebenfalls auf diese Weise ihr Einkommen aufgebessert. Davon wusste ja auch der Schweriner Großherzog. Deshalb hatte er ja die Bartenshäger Bauern um finanzielle Hilfe gebeten, als er in Altona wegen Spielschulden inhaftiert worden war. Dass es den Bartenshäger Bauern Ende des 18., Anfang des 19.Jahrhunderts wirtschaftlich etwas besser ging, da hatten doch schon einige böse Zungen behauptet, dass sie die Kriegskasse der Franzosen gestohlen hätten!

Auf Hof XI fand jedoch der Großvater von Albrecht Jürß beim Ausschachten eines Lochs für einen Zaunpfahl eine Kanonenkugel von der Schlacht 1813 bei Retschow. Das beweist, das die Kampfhandlungen Auswirkungen bis hier hatten. Diese Kanonenkugel bewahrte der Lehrer Herholz in der Heimatstube der Bartenshäger Schule neben vielen anderen Gerätschaften auf. 1945 kamen alle hier aufbewahrten Exponate nach Bad Doberan und wurden Privatpersonen zur Aufbewahrung überlassen. Davon ist natürlich bis heute nichts wieder aufgetaucht!

H.Sauder, Originalartikel “Parkentiner Nachrichten”, Juni 2008

Der Heiratshandel

Schon seit dem Mittelalter teilte man die Bewohner Mecklenburgs in Freie und Unfreie ein. Es gab ein Gesetz, das besagte, dass im Falle einer Heirat immer der Frei in die Unfreiheit (Leibeigenschaft) gehen musste und zwar freiwillig.

So geschah es auch 1694, als die Frau des Bauern Jochim Kröger gestorben war. Der Witwer saß nun mit seinem kleinen Sohn allein da und hielt deshalb Ausschau nach einer anderen Frau. Immer wenn er in Doberan zu tun hatte, kehrte er beim dortigen Landkrüger ein. Ihm gefiel die Trine Liese Holsten sehr, die dort die Gäste bediente. Wenn gerade mal nicht so viel Kundschaft dort saß, kamen sie auch mal ins Gespräch.

Jochim Kröger war ein Leibeigener, das gestand er ihr. Trine Liese war dagegen eine Freie und musste es sich erst einmal überlegen, ob sie wirklich ihre Freiheit aufgeben wollte. Damals musste jede Hochzeit vom herzoglichen Amt in Doberan genehmigt werden. Trine Liese hatte vermutlich einen Bruder oder anderen Verwandten beim Doberaner Amt, der ihr einen Hinweis gab, dass sie trotzdem noch das Bestmöglichste für ihre Familie herausschlagen konnte. Als sie nun ihre schriftliche Heiratsgenehmigung vom Amt abholen wollte, handelte sie mit den Beamten folgendes aus: „… daß wan in Ihrer bevorstehenden Ehe Sie von Gott mit Kindern gesegnet werden möchte, Eines von denselben ein Handwerk erlernen vom Ambte Consens erhalten solle, doch daß eß demnach ein Untertan des Ambteß sey und bleibe. Und der Mutter gehabte Freiheit sich im geringsten nicht anmaßen oder darauf beziehen soll.“ – Das Handwerk beanspruchten die Rostocker Gilden damals für sich allein und hatten es 1748 auf dem Lande verboten! Ob Trine Liese von diesem Recht Gebrauch machen konnte, ist fraglich. Es gab lediglich einen Weber in dieser Zeit, auf jeden Fall einen Dorfschulzen namens Kröger Ende des 18.Jahrhunderts. Im MLHA Schwerin wird von ähnlichen Fällen mehrfach berichtet, den hier geschilderten findet man im Domanialamt Doberan Nr.2347 des Mecklenburgischen Landeshauptarchiv.

H.Sauder