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Parkentin Hof II (später Hof XI)

Aus älterer Zeit ist über diesen Hof wenig bekannt. Auf der ältesten Einwohnerliste wird ein „Wilhelmus“ genannt. Er verlor „Geräte“ und 6 solidi (damalige Währungseinheit). 1557 zählt dieser Hof zu den Höfen, die bei der Teilung zwischen dem Schweriner und dem Güstrower Herzog an den Schweriner Herzog fiel. Das hieß für den Bauern Matthias Rostke, er musste seine Abgaben nach dem Domanialamt Doberan schaffen. 1704 wird Jochim Holländer, 85 Jahre alt, als alter Schultze bezeichnet, seine Frau Lisbeth Kröpelins ist etwa 75 Jahre alt. Sein Schwiegersohn Peter Ibendorf, 38 Jahre, ist der neue Schultze, verheiratet mit Thrien Holländers, 42 Jahre, der Tochter des alten Schultzen und Witwe des vorherigen Schulzen Clas Evers. Peter Ibendorf war der Sohn des Althöfer Müllers. Althof und Hohenfelde gehörten damals zur Pfarre Parkentin, so dass sich am Sonntag alle Leute, besonders die Jugendlichen, zum Gottesdienst in Parkentin trafen und näher kennen lernten.

So hatte schon der Parkentiner Tischler Hans Jacob Türcke die Tochter des Althöfer Müllers, Maria Ibendorf, 1698 geheiratet. Auch die Frau des Parkentiner Krügers Clas Brügge war ebenfalls eine Müllerstochter aus Althof: Catharina Dorothea Ibendorf. Selbst der Retschower Christoffer Möller nahm eine „Ifendörp“, Maria, zur Frau. Die Schreibweise war damals beliebig. Man schrieb wie man sprach. Im 19.Jahrhundert begann man statt „Ivendorf“ dann „Ibendorf“ zu schreiben.

Die Ivendorfs waren fast alle Bürgermeister, die Holländers auch. Als Bürgermeister sollte man mit gutem Beispiel voran gehen. Das kann man 1704 von dem Dorfschulzen Peter Ivendorf auch sagen. Ein großes Problem war nach dem 30jährigen Krieg die Versorgung der Armen. Hatte jemand sämtliche Angehörife verloren, so sollten die Dorfbewohner sich um diese Menschen kümmern. Gab es in einem Dorf mehr Arme als in anderen Dörfern, so sollten die Armen gleichmäßig verteilt werden. 1704 gab es auf dem Ivendorfschen Hof im ganzen 15 Personen, darunter eine Einliegerfamilie mit drei kleinen Kindern, von denen die Mutter als Bettlerin galt. Man bracht sie im Backhaus unter. Zu den Bewohnern des Hofes zählten natürlich auch die Schwiegereltern des Peter Ivendorf, die alten Holländers. Rente gab es noch lange nicht, ein Bauernhof musste deshalb alle seine Bewohner ernähren. Ähnlich ging es den anderen Bauern. Der Pastor hatte zum Beispiel 22 Personen an seinem Tisch sitzen!

1966 entstand auf diesem Grundstück der Fahrzeug- und Karosseriebau.

Quelle: Hanna Sauder

Der Hof I in Parkentin im Jahr 1861

Vom Hof I in Parkentin gibt es einen Hofbrief von 1861. Darin sind die Gebäude genau beschrieben. Das Maß war damals der Fuß, 33 1/3 cm, also 3 Fuß (‚) = 1 Meter. Demnach ist das noch heute stehende Wohnhaus mit 70‘ gut 23 m lang und 12 m breit, die Scheune fast 24 m lang, gut 16 m breit …
Stall und Scheune waren strohgedeckt, das Viehhaus hatte ein Pfettdach, das Wohnhaus eine Ziegeldach. Im September 1860 war der damalige Hauswirt Johann Vullert gestorben und seine Witwe Anna Vullert geb. Iben übernahm den Hof bis zur Neuregelung die Wirtschaft. Der älteste Sohn Johann Joachim Heinrich war schon 29 Jahre alt und somit brachte er alle Voraussetzungen mit, die für die Übernahme so eine Wirtschaft erforderlich waren. So kam es am 7.August 1861 zur Hofübernahme.

Zur Gehöftsfamilie gehörten damals

1. die Witwe Anna Vullert geb. Iben 50 Jahre alt
2. der Sohn Johann Jochim Heinrich 29
3. der Sohn Heinrich 27
4. die Tochter Dorothea 25
5. der Sohn Joachim 22
6. die Tochter Elisabeth 19
7. der Sohn Adolf 12
8. die Tochter Marie 10

Der Mutter stand als Witwe das Altenteil zu, das heißt eine kleine Wohnung rechts im Haus, außerdem eine Kuh, zwei Schafe, jährlich zu Pfingsten ein kleiner Pölk zum Fettmachen, Feuerung nach Bedarf, kleine Fuhren. Dafür war sie zu kleinen Hilfeleistungen verpflichtet. Sie bekam außerdem zwei Scheffel Weizen, acht Scheffel Roggen, drei Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer, auch freie Weide für ihre Kuh und die Schafe.

Seine Geschwister hatten sie als Knecht oder Magd auf dem Hof mitzuarbeiten. Wenn sie heirateten, musste der Gehöftsinhaber die ortsübliche Aussteuer mitgeben und auch die Hochzeit ausrichten. Allerdings brauchte Johann nicht mehr als eine Hochzeit im Jahr ausrichten. Zu Weihnachten bekam jeder eine neue Tracht. Die neue Tracht blieb für Sonn- und Feiertage, die bisherige trug man bei der Arbeit auf. Es war sicher nicht ganz einfach für den Johann bei seinen vielen Geschwistern, hatte er doch auch noch die Versicherung für die Gebäude an die Domanial-Brandkasse in Doberan zu zahlen, immerhin über 3000 Reichstaler jährlich, dazu noch eine Menge von Abgaben an das Domanial-Amt Doberan (Armenkasse und ähnliches), Badefuhren nach Heiligendamm, Abgaben an die eigene Gemeinde (Pfarre, Schule, Hebamme u.a.).

Quelle: Hanna Sauder

Der Heiratshandel

Schon seit dem Mittelalter teilte man die Bewohner Mecklenburgs in Freie und Unfreie ein. Es gab ein Gesetz, das besagte, dass im Falle einer Heirat immer der Frei in die Unfreiheit (Leibeigenschaft) gehen musste und zwar freiwillig.

So geschah es auch 1694, als die Frau des Bauern Jochim Kröger gestorben war. Der Witwer saß nun mit seinem kleinen Sohn allein da und hielt deshalb Ausschau nach einer anderen Frau. Immer wenn er in Doberan zu tun hatte, kehrte er beim dortigen Landkrüger ein. Ihm gefiel die Trine Liese Holsten sehr, die dort die Gäste bediente. Wenn gerade mal nicht so viel Kundschaft dort saß, kamen sie auch mal ins Gespräch.

Jochim Kröger war ein Leibeigener, das gestand er ihr. Trine Liese war dagegen eine Freie und musste es sich erst einmal überlegen, ob sie wirklich ihre Freiheit aufgeben wollte. Damals musste jede Hochzeit vom herzoglichen Amt in Doberan genehmigt werden. Trine Liese hatte vermutlich einen Bruder oder anderen Verwandten beim Doberaner Amt, der ihr einen Hinweis gab, dass sie trotzdem noch das Bestmöglichste für ihre Familie herausschlagen konnte. Als sie nun ihre schriftliche Heiratsgenehmigung vom Amt abholen wollte, handelte sie mit den Beamten folgendes aus: „… daß wan in Ihrer bevorstehenden Ehe Sie von Gott mit Kindern gesegnet werden möchte, Eines von denselben ein Handwerk erlernen vom Ambte Consens erhalten solle, doch daß eß demnach ein Untertan des Ambteß sey und bleibe. Und der Mutter gehabte Freiheit sich im geringsten nicht anmaßen oder darauf beziehen soll.“ – Das Handwerk beanspruchten die Rostocker Gilden damals für sich allein und hatten es 1748 auf dem Lande verboten! Ob Trine Liese von diesem Recht Gebrauch machen konnte, ist fraglich. Es gab lediglich einen Weber in dieser Zeit, auf jeden Fall einen Dorfschulzen namens Kröger Ende des 18.Jahrhunderts. Im MLHA Schwerin wird von ähnlichen Fällen mehrfach berichtet, den hier geschilderten findet man im Domanialamt Doberan Nr.2347 des Mecklenburgischen Landeshauptarchiv.

H.Sauder