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Die Parkentiner Bauernfamilie Masch

Die Bauernfamilie Masche – 1622 Hinrich, 1679 Brandt und 1698 Hinrich Masche saßen vermutlich auf dem Hof VII, seit 1815 nach der Neueinteilung der Parkentiner Hufen der Hof X.

Heinrich Masche war 1698 schon mehrfach beim Doberaner Amt gewesen und hatte sich beklagt, dass er wegen eines vor einigen Jahren erlittenen Viehsterbens seine Bauernstätte aufgeben müsste. Die Parkentiner Bauern mussten ihre Extradienste auf dem Gut Althof abarbeiten. Deshalb interessierte sich der dortige Gutspächter Steinbeck für diesen Fall. Er „bejahte, das Er auf der Stedte (Masche) nichts mehr nütze, undt selbige von Zeit zu Zeit nur weiter in Decadentz brachte, bringet im Vorschlag einen jungen unbeweibten Knecht undt Untertahn namens Claus Stoisloff, welcher auch vom Fürstlichen Ambte dafür tüchtig angesehen wirdt, undt dieselbe Zwangsweise, da er etliche Tage mitt Gefängnis (im Keller des Doberaner Amtshauses) gestraffet, auff fühnf Jahr anzutrett fähiglich angelobet, bis dahin Er seinen Schwager Claus Uhlenbrock aus Bartenshagen zu Bürgen stellet, Hinrich Masche aber so lange der Stedte treu undt redlich vorstehe, Pacht undt Dienste datto abtragen, auch die Winter Saat vollenkommen nach Hauswirtsahrt bestellen will…“ soweit ein Zitat aus dem Schreiben der Doberaner Beamten an die herzogliche Verwaltung in Schwerin.
Bald darauf erschien Masche schon wieder beim Amt in Doberan, „beklagte seinen Zustand gar beweglich, insonderheit da er künftig nebst seinem Weibe und vielen Kindern darben muß in dem sein Suicessor ihm wenig Zukehren würde weil er ihm gar miserable Stedte, entblößet von Saat undt Brodt korn, fortwehr, Hausgeräht, lieferte …“

Es heißt an anderer Stelle: Wenn die Alten nicht mehr können so kann man Jüngere nehmen! Und wenn diese nicht wollten, wie hier der Knecht Claus Stoisloff, dann sperrte man sie in den Keller des Amtshauses Doberan bei Wasser und Brot ein bis sie das taten, was die Beamten wollten.

Hinrich Masch zog mit seiner Frau in den Katen des Hofes, ihre Kinder wurden Knechte, Jungen und Mägde in Allershagen, Lambrechtshagen und Umgebung.

Bartenhagen Hof XII

Über den Hof XII liegen aus älterer Zeit keine Angaben vor. Es heißt noch zu Beginn des 18.Jahrhunderts, dass der Hof „wüst“ sei als einziger in Bartenshagen. Dann fand sich der Jacob Hagemeister 1747 als Pächter dieses Hofes ein, ihm folgte Hans Hagemeister. Über dessen Sohn Johann Jochim wissen wir aber eine Menge, denn er hatte sich während der Zeit des Hofdienstes 1765 in der Roggenernte mit dem Doberaner Amtmann Pätow angelegt. Der Hofdienst war für Bauern eine Bürde, über die sie sich jedes Jahr, besonders in der Erntezeit, wieder ärgerten. Seitdem die Bauern 1621 ihre Besitzurkunden von ihren Höfen vorweisen sollten – keiner war mehr im Besitz dieser Urkunden – da wurden sie zu Pächtern ihrer einst eigenen Höfe erklärt und mussten sozusagen die Pacht abarbeiten: 6 Tage in der Woche pro Hof 2 Mäher und 2 Binderinnen stellen, die vom Sonnenaufgang bis -untergang auf dem Kammerhof in Doberan arbeiten mussten! Dabei blieb die eigene Wirtschaft auf den Schultern der Alten und der Kinder liegen!

Als die Mägde des Kammerhofs beim Brotbacken waren und die Bartenshäger Mägde deren Garben mit aufbinden sollten, weigerten sie sich. Johann Jochim Hagemeister galt als Anführer dieser Widersetzlichkeit und sollte verhaftet werden. Er wehrte sich mit seiner Sense, aber die Wachen des Kammerhofs überwältigten ihn. Im Prozess bekam er als Strafe: 4 Wochen Karrenschieben in Dömitz, im neu eingerichtetem Zuchthaus, d.h. er musste lebensgefährliche Arbeiten wie Brückenbau verrichten. So eine Strafe erhielt ein Gutsbesitzer, wenn er einen Tagelöhner erschlagen hatte! Außerdem wurde ihm noch ein Eisenring um den Hals geschmiedet, den er lebenslang tragen musste, aber J.J. Hagemeister nicht. Wahrscheinlich verletzte er sich während dieser 4 Wochen am Bein, denn später wird er als „Schneider“ bezeichnet.

Der Name Westphal taucht auf dem Hof XII 1768 und 1807 auf, Johann Jochim 1794, 1802 übernimmt Heinrich Allwart als Interimswirt diese Stelle, 1855 folgt ein “Winter“. Vom letztgenannten kaufte der Urgroßvater von Jochen Uplegger den Hof und vererbte ihn an seine Enkelin Hertha, die Jochens Vater heiratete.

Die Gebäude, die auf dem Titelbild abgebildet sind, könnten größtenteils aus dem 18.Jahrhundert stammen. Das im Hintergrund zu sehende Niederdeutsche Wohnhaus mit ehemals Wohnung, Stall und Heuboden unter einem Dach, ist noch als Durchfahrtshaus errichtet worden. Die Torscheune im Vordergrund war typisch für Bartenshagen, sie fehlte ursprünglich bei keinem Hof, sie enthielt eine kleine Wohnung und Stallungen.

H.Sauder, Originalartikel “Parkentiner Nachrichten”, August 2008

Bartenshagen Hof XI

1312 saß auf Hof XI wahrscheinlich Hermann Westphal. Er verlor durch den Raubzug der Rostocker 1 Pferd, 3 Kühe, 16 Schafe und 17 Mark. 1651 wird hier Baltzer Krull genannt, der 1663 verarmte. Es folgt Heinrich Beese, 1674 schon verstorben. Seine Witwe heiratet 1675 Hans Stoisloff, der 1676 an der Pest stirbt, ebenfalls seine Frau und 3 Kinder. Es folgt 1676 Jochim Beese, 1713 Ernst Beese, ihm folgt 1729 sein Schwager Jochim Reincke, 1758 Jochim Jürß, dieser hatte 8 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 4 Kühe, 6 Jungrinder, 8 Ferkel, 10 Schafe und 3 Lämmer. Die Anzahl der Zugtiere war damals so hoch, weil die Bauern Äcker des Doberaner Kammerhofs mitbestellen mußten (Hofdienstzeit).
1787 folgt Peter Jürß, der Hofdienst war inzwischen aufgehoben. 1815 wurde in Bartenshagen die Leibeigenschaft aufgehoben. Zu den jetzt „freien“ Bauern gehört 1824 Hans Joachim Jürß. 1862 gibt es hier Joachim Jürß, 1876 Hans Joachim Peter, 1906 verstorben, als Erbpächter. Dann folgt der erste Heinrich Jürß, der Jahre hindurch Dorfschulze war. Danach übernimmt 1952 den Hof der Vater des jetzigen Albrecht Jürß.

Durch eine Befragung des Niederdeutschen Beobachters von 1938 erfahren wir, dass die Vorfahren dieser Bauernfamilie nach Aufhebung des Hofdienstes 1778 und der Leibeigenschaft 1815 begannen Segelschiffe Rostocker Kaufleute jeweils für mehrere Wochen Fahrt mit Proviant auszurüsten. Kam das Schiff dann mit guter Fracht und unversehrt in den Heimathafen zurück, so erhielt der Bauer, der die Ausrüstung besorgt hatte, ein gut Teil von dem Gewinn. Wahrscheinlich haben die anderen Bartenshäger Bauern ebenfalls auf diese Weise ihr Einkommen aufgebessert. Davon wusste ja auch der Schweriner Großherzog. Deshalb hatte er ja die Bartenshäger Bauern um finanzielle Hilfe gebeten, als er in Altona wegen Spielschulden inhaftiert worden war. Dass es den Bartenshäger Bauern Ende des 18., Anfang des 19.Jahrhunderts wirtschaftlich etwas besser ging, da hatten doch schon einige böse Zungen behauptet, dass sie die Kriegskasse der Franzosen gestohlen hätten!

Auf Hof XI fand jedoch der Großvater von Albrecht Jürß beim Ausschachten eines Lochs für einen Zaunpfahl eine Kanonenkugel von der Schlacht 1813 bei Retschow. Das beweist, das die Kampfhandlungen Auswirkungen bis hier hatten. Diese Kanonenkugel bewahrte der Lehrer Herholz in der Heimatstube der Bartenshäger Schule neben vielen anderen Gerätschaften auf. 1945 kamen alle hier aufbewahrten Exponate nach Bad Doberan und wurden Privatpersonen zur Aufbewahrung überlassen. Davon ist natürlich bis heute nichts wieder aufgetaucht!

H.Sauder, Originalartikel “Parkentiner Nachrichten”, Juni 2008

Die Badenmühle

Südlich von Doberan liegt eine Wassermühle, die heute als Hotel und Ferienwohnung dient. Der zur Mühle gehörende Mühlenteich wird durch den Quellbach gespeist. Dieser nimmt im berühmten Glashäger Quellental seinen Anfang und vereint sich bei Stülow mit dem nördlicher gelegenem Stülower Bach und fließt schließlich durch die Doberaner Klosteranlagen, wo er sich mit dem Bollhagener Fließ und dem Althöfer Bach vereint. Im Sommer 1859 war es auch der Quellbach, der in Folge eines Wolkenbruches einem Gebirgsbach gleich anschwoll und Verheerungen in Doberan anrichtete.
Der Name Badenmühle stammt vom Mühlenteich und dessem Zufluß ab, der bei Wassermühlen Bade genannt wurde. Bereits 1312 als die Rostocker die Dörfer um Doberan überfielen, hieß die Mühle Bodenmole. Der damalige Müller Heinrich (Henricus) verlor bei diesem Überfall Mühlengeräte im Wert von zwei Mark.

Nach 1693 hieß der Müller Daniel Bademöller, als dieser 1703 verstarb, heiratete Hans Tide, Sohn des Müllers Jacob Tiede zu Doberan, dessen Witwe. Hans Tiedes Sohn Jacob übernahm die Mühle 1737 und führte sie bis zu seinem Tod 1750. Nachfolger wurde Adolph Siemß. Bereits 1765 wurde Johann Christian Tiede, Enkel des Lindenkrügers Christian Tiede zu Doberan, Müllermeister. 1790 heiratete der Müller Johann Friedrich Haase seine Tochter Maria Magdalena Tiede. Ungefähr 1805 übernahm der Hamburger Erbmüller Schröder die Badenmühle bis mindestens 1820.

1874 wurde Christian Westendorf Erbmüller der Badenmühle, nach dessen Tod 1901 übernahm sein Bruder Wilhelm das Geschäft.

Der Heiratshandel

Schon seit dem Mittelalter teilte man die Bewohner Mecklenburgs in Freie und Unfreie ein. Es gab ein Gesetz, das besagte, dass im Falle einer Heirat immer der Frei in die Unfreiheit (Leibeigenschaft) gehen musste und zwar freiwillig.

So geschah es auch 1694, als die Frau des Bauern Jochim Kröger gestorben war. Der Witwer saß nun mit seinem kleinen Sohn allein da und hielt deshalb Ausschau nach einer anderen Frau. Immer wenn er in Doberan zu tun hatte, kehrte er beim dortigen Landkrüger ein. Ihm gefiel die Trine Liese Holsten sehr, die dort die Gäste bediente. Wenn gerade mal nicht so viel Kundschaft dort saß, kamen sie auch mal ins Gespräch.

Jochim Kröger war ein Leibeigener, das gestand er ihr. Trine Liese war dagegen eine Freie und musste es sich erst einmal überlegen, ob sie wirklich ihre Freiheit aufgeben wollte. Damals musste jede Hochzeit vom herzoglichen Amt in Doberan genehmigt werden. Trine Liese hatte vermutlich einen Bruder oder anderen Verwandten beim Doberaner Amt, der ihr einen Hinweis gab, dass sie trotzdem noch das Bestmöglichste für ihre Familie herausschlagen konnte. Als sie nun ihre schriftliche Heiratsgenehmigung vom Amt abholen wollte, handelte sie mit den Beamten folgendes aus: „… daß wan in Ihrer bevorstehenden Ehe Sie von Gott mit Kindern gesegnet werden möchte, Eines von denselben ein Handwerk erlernen vom Ambte Consens erhalten solle, doch daß eß demnach ein Untertan des Ambteß sey und bleibe. Und der Mutter gehabte Freiheit sich im geringsten nicht anmaßen oder darauf beziehen soll.“ – Das Handwerk beanspruchten die Rostocker Gilden damals für sich allein und hatten es 1748 auf dem Lande verboten! Ob Trine Liese von diesem Recht Gebrauch machen konnte, ist fraglich. Es gab lediglich einen Weber in dieser Zeit, auf jeden Fall einen Dorfschulzen namens Kröger Ende des 18.Jahrhunderts. Im MLHA Schwerin wird von ähnlichen Fällen mehrfach berichtet, den hier geschilderten findet man im Domanialamt Doberan Nr.2347 des Mecklenburgischen Landeshauptarchiv.

H.Sauder