Nachdem der Hausmann Steffen Susemiel zu Elmenhorst wegen schlechter Wirthschaft seines Gehöftes ohnlĂ€ngst hat ersetzet werden mĂŒssen : so hat sich bey der Aufnahme des Inventarii ein solcher Abgang gefunden, daĂ aus der Hospital-Casse ein merklicher ZuschuĂ zur Entrichtung des neuen Wirths hat geleistet werden mĂŒssen. Es ist daher von selbst zu ermessen, daĂ zur Befriedigung der Susemielschen GlĂ€ubiger nichts vorgefunden worden. Um indessen die Schuldenlast des abgesetzen Susemiel vollstĂ€ndig zu erfahren, und seinen GlĂ€ubigern Gelegenheit zu geben, sich von den schlechten VermögensumstĂ€nden ihres Schuldeners zu ĂŒberzeugen : so ist der 9.Octob. zum Liquidations-Termin anberahmet, und werden dazu all diejenigen, welche, es sey aus welchem Grunde es wolle, irgend eine Ansprache an den vormaligen Hausmann, und jetzigen Einlieger Steffen Susemiel zu Elmenhorst, zu haben glauben, unter dem Nachtheil der PrĂ€clusion vorgeladen, am vorbestimmten Tage Vormittags 10 Uhr auf der Mesterey zum St.Georg hieselbst zu erscheinen, und ihre Forderungen anzugeben, auch sich zugleich aus dem augenommenen Inventario zu ĂŒberzeugen, daĂ zu ihrer Befriedigung nichts vorhanden ist, damit sie eines Kostenaufwandes ĂŒberhoben seyn können. Decretum im Hospitalgericht zum St.Georg zu Rostock den 25.August 1790. Verordnete Vorstehere des Hospitals zum St.Georg
Rostocker Nachrichten und Anzeigen, 76.StĂŒck, Sept. 1790